Rechtsprechung
BFH, 30.10.2003 - V B 92/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
AO 1977 § 164 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Nachweis für die Absicht, Eingangsleistungen für steuerpflichtige Ausgangsleistungen zu verwenden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Köln, 27.03.2003 - 10 K 4880/02
- BFH, 30.10.2003 - V B 92/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- FG Köln, 23.02.2000 - 10 K 2593/99
Vorsteuerabzug auch bei erfolglosem Unternehmer mit objektiv
Auszug aus BFH, 30.10.2003 - V B 92/03
Dieses Urteil (10 K 2593/99 vom 23. Februar 2000) hob der Bundesfinanzhof (BFH) durch Urteil vom 6. Juni 2002 (V R 27/00) auf und verwies die Sache an das FG zurück.Die Klägerin hat geltend gemacht, aus dem Urteil des FG vom 23. Februar 2000 10 K 2593/99 ergebe sich, dass die für den Vorsteuerabzug maßgebende Verwendungsabsicht bestanden habe.
Die Klägerin übersieht mit diesen Ausführungen, dass der BFH das Urteil des FG vom 23. Februar 2000 10 K 2593/99 gerade deswegen aufgehoben hat, weil das FG für die als festgestellt geschilderte Absicht der Klägerin keine Belege dargelegt hatte.
- BFH, 06.06.2002 - V R 27/00
Vorsteuerabzug, nichtverwendete Leistungsbezüge
Auszug aus BFH, 30.10.2003 - V B 92/03
Dieses Urteil (10 K 2593/99 vom 23. Februar 2000) hob der Bundesfinanzhof (BFH) durch Urteil vom 6. Juni 2002 (V R 27/00) auf und verwies die Sache an das FG zurück.Der BFH hatte in der Revisionsentscheidung V R 27/00 begründet, dass dafür ohne neue nachprüfbare Feststellungen auch keine Anhaltspunkte vorhanden seien.