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   BFH, 30.10.2003 - V B 92/03   

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https://dejure.org/2003,15793
BFH, 30.10.2003 - V B 92/03 (https://dejure.org/2003,15793)
BFH, Entscheidung vom 30.10.2003 - V B 92/03 (https://dejure.org/2003,15793)
BFH, Entscheidung vom 30. Oktober 2003 - V B 92/03 (https://dejure.org/2003,15793)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    AO 1977 § 164 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Nachweis für die Absicht, Eingangsleistungen für steuerpflichtige Ausgangsleistungen zu verwenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Köln, 23.02.2000 - 10 K 2593/99

    Vorsteuerabzug auch bei erfolglosem Unternehmer mit objektiv

    Auszug aus BFH, 30.10.2003 - V B 92/03
    Dieses Urteil (10 K 2593/99 vom 23. Februar 2000) hob der Bundesfinanzhof (BFH) durch Urteil vom 6. Juni 2002 (V R 27/00) auf und verwies die Sache an das FG zurück.

    Die Klägerin hat geltend gemacht, aus dem Urteil des FG vom 23. Februar 2000 10 K 2593/99 ergebe sich, dass die für den Vorsteuerabzug maßgebende Verwendungsabsicht bestanden habe.

    Die Klägerin übersieht mit diesen Ausführungen, dass der BFH das Urteil des FG vom 23. Februar 2000 10 K 2593/99 gerade deswegen aufgehoben hat, weil das FG für die als festgestellt geschilderte Absicht der Klägerin keine Belege dargelegt hatte.

  • BFH, 06.06.2002 - V R 27/00

    Vorsteuerabzug, nichtverwendete Leistungsbezüge

    Auszug aus BFH, 30.10.2003 - V B 92/03
    Dieses Urteil (10 K 2593/99 vom 23. Februar 2000) hob der Bundesfinanzhof (BFH) durch Urteil vom 6. Juni 2002 (V R 27/00) auf und verwies die Sache an das FG zurück.

    Der BFH hatte in der Revisionsentscheidung V R 27/00 begründet, dass dafür ohne neue nachprüfbare Feststellungen auch keine Anhaltspunkte vorhanden seien.

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